Förderung · 6 Min. Lesezeit · Stand November 2026

Kesseltausch-Förderung: Was seit 2. November gilt

Seit Juli 2026 gab es vom Bund kein Geld mehr für den Heizungstausch. Am 2. November 2026 ging die Registrierung wieder auf, mit niedrigeren Pauschalen und nur für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser. Wer jetzt plant, sollte die Reihenfolge kennen.

Visualisierung: alter Gaskessel und Öltank im Keller

Die Beträge

Eine Wärmepumpe bringt bis zu 5.000 €, eine Holzzentralheizung bis zu 6.000 €, ein Nah- oder Fernwärmeanschluss bis zu 4.000 €. Vorher waren es bei der Wärmepumpe bis zu 7.500 €. Dafür fällt die Deckelung bei 30 Prozent der Kosten weg: Die Pauschale gilt jetzt unabhängig von der Rechnungshöhe.

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750 sinkt die Förderung um 20 Prozent auf 4.000 €. Das betrifft Monoblockgeräte bis 50 kW und Splitgeräte bis 12 kW. Dazu kommen 5.000 € für eine Tiefenbohrung oder einen Brunnen und 2.500 € für eine thermische Solaranlage ab 6 m².

Wer einreichen kann

Privatpersonen, die Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhauses sind. Es braucht keinen Hauptwohnsitz am Standort, keine Einkommensprüfung und kein Mindestalter der Heizung. Die alte Anlage muss aber mindestens eine Heizperiode in Betrieb gewesen sein.

Pro Standort gibt es nur einen Antrag. Wurde dort schon ein Heizungstausch aus früheren Aktionen ausbezahlt, ist keine zweite Förderung möglich. Unternehmen und Eigentümergemeinschaften sind ausgeschlossen.

Die Fristen

Registrieren können Sie sich längstens bis 31. Dezember 2026, solange Budget da ist. Die Mittel sind laut Medienberichten mit rund 20 Millionen Euro begrenzt, das erste Budget 2026 war nach gut sechs Monaten aufgebraucht. Ab der Registrierung haben Sie neun Monate Zeit für Montage, Bezahlung und Antrag.

Gefördert werden nur Leistungen ab 7. Oktober 2026. Maßgeblich ist das Lieferdatum der Wärmepumpe an den Standort. Für 2027 ist eine Fortsetzung angekündigt, deren Details man vor einer Entscheidung prüfen sollte.

Was Sie zuerst tun sollten

Holen Sie die Energieberatung. Ohne Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes geht die Registrierung nicht, ein Energieausweis reicht nicht. Die Beratung darf vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen und muss den Standort des Tausches betreffen.

Klären Sie dann die Fernwärme. Ist ein Anschluss möglich und zumutbar, wird die Wärmepumpe nicht gefördert. Holen Sie im Zweifel ein Angebot des Betreibers ein: Liegt die Wärmepumpe mindestens 25 Prozent darunter, ist sie förderfähig. Kommt binnen drei Monaten kein Angebot, ist die Alternative ebenfalls zulässig.

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Kurz beantwortet

Reicht ein Energieausweis?

Nein. Für die Registrierung braucht es ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes.

Kann ich registrieren, wenn die Anlage schon steht?

Ja, wenn die Leistungen ab 7. Oktober 2026 erbracht wurden. Sicherer ist es vorher, weil das Budget dann reserviert ist.

Wird die Förderung versteuert?

Dazu gibt das Informationsblatt keine Auskunft. Zusätzlich gibt es aber das Öko-Sonderausgabenpauschale von 400 € im Jahr über fünf Jahre, das an die Auszahlung der Bundesförderung geknüpft ist.

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