Technik · 4 Min. Lesezeit · Stand November 2026
R290 in der Wärmepumpe: Warum das Kältemittel über 1.000 € entscheidet
Das Kältemittel steht im Angebot oft nur in einer Zeile. Es entscheidet aber, ob Sie 5.000 oder 4.000 € Bundesförderung bekommen, und ob das Gerät noch länger neu in Verkehr gebracht werden darf.

Was GWP bedeutet
GWP steht für Global Warming Potential und beschreibt die Klimawirkung eines Kältemittels. Propan, also R290, liegt deutlich unter der Grenze von 150. Der Bund zahlt dann die volle Pauschale.
Die 20-Prozent-Kürzung
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP zwischen 150 und 750 sinkt die Förderung für Monoblockgeräte bis 50 kW und Splitgeräte bis 12 kW um 20 Prozent. Über 750 gibt es gar keine Bundesförderung.
Was ab 2027 gilt
Laut Informationsblatt dürfen Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Split-Wärmepumpen bis 12 kW mit einem GWP über 150 gemäß F-Gase-Verordnung nur bis spätestens 1. Jänner 2027 in Verkehr gebracht werden. Fragen Sie also gezielt nach dem Kältemittel und nach der Ersatzteilversorgung.
Was bei Propan zu beachten ist
R290 ist brennbar. Darum gelten Schutzbereiche um das Gerät, die der Hersteller vorgibt. Das betrifft etwa den Abstand zu Fenstern und Kellerschächten. Der Aufstellort muss das berücksichtigen.